Abnahme vom Besteller

Abnahme vom Besteller
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Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. . 2001.

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  • Abnahme — Der juristische Begriff Abnahme bezeichnet allgemein eine Erklärung, dass eine Sache oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht, so insbesondere dass ein Werk als erfüllungstauglich bestätigt wird. Gelegentlich wird der Begriff auch im… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauvertrag (Deutschland) — Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen. Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau),… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauvertragsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Bauwerkvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Preisgefahr — Die Preisgefahr (seltener Vergütungs [1] oder Gegenleistungsgefahr[2]) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht. Sie betrifft die Frage, ob in einem synallagmatischen Vertrag (im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger… …   Deutsch Wikipedia

  • Gefahrübergang — 1. Beim ⇡ Kaufvertrag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Käufer mit der Übergabe der Sache (auch bei ⇡ Eigentumsvorbehalt) über (§ 446 BGB). Geht die Sache vor G. durch einen …   Lexikon der Economics

  • Werkvertrag — Wẹrk|ver|trag 〈m. 1u〉 Vertrag zur Herstellung, Lieferung u. Vergütung eines bestimmten Werkes; →a. Dienstvertrag * * * Wẹrk|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, durch den sich ein Partner zur Herstellung eines (versprochenen) ↑ Werks (3), einer …   Universal-Lexikon

  • Minderung — Die Minderung ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei gegenseitigen Verträgen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verhältnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Materialverwaltung — (économat; economato), die Beschaffung der im Eisenbahnwesen erforderlichen Materialien, sowie die Gebarung mit diesen (Materialverwaltung im engeren Sinn), d.i. die Übernahme der eingelieferten Materialien, ihre Verwahrung, Evidenzhaltung,… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia


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