- Abnahme vom Besteller
- приёмка заказчиком
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. Г. В. Мясникова, И. Ф. Жданова. 2001.
Abnahme — Der juristische Begriff Abnahme bezeichnet allgemein eine Erklärung, dass eine Sache oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht, so insbesondere dass ein Werk als erfüllungstauglich bestätigt wird. Gelegentlich wird der Begriff auch im… … Deutsch Wikipedia
Bauvertrag (Deutschland) — Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen. Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau),… … Deutsch Wikipedia
Bauvertragsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer… … Deutsch Wikipedia
Bauwerkvertrag — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer… … Deutsch Wikipedia
Preisgefahr — Die Preisgefahr (seltener Vergütungs [1] oder Gegenleistungsgefahr[2]) ist ein Rechtsbegriff aus dem Allgemeinen Schuldrecht. Sie betrifft die Frage, ob in einem synallagmatischen Vertrag (im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vollständiger… … Deutsch Wikipedia
Gefahrübergang — 1. Beim ⇡ Kaufvertrag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Käufer mit der Übergabe der Sache (auch bei ⇡ Eigentumsvorbehalt) über (§ 446 BGB). Geht die Sache vor G. durch einen … Lexikon der Economics
Werkvertrag — Wẹrk|ver|trag 〈m. 1u〉 Vertrag zur Herstellung, Lieferung u. Vergütung eines bestimmten Werkes; →a. Dienstvertrag * * * Wẹrk|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, durch den sich ein Partner zur Herstellung eines (versprochenen) ↑ Werks (3), einer … Universal-Lexikon
Minderung — Die Minderung ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht. Sie wahrt bei gegenseitigen Verträgen im Falle einer mangelhaften Leistung das Verhältnis zur vereinbarten Gegenleistung. Das geschieht dadurch, dass wegen einer solchen… … Deutsch Wikipedia
Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… … Deutsch Wikipedia
Materialverwaltung — (économat; economato), die Beschaffung der im Eisenbahnwesen erforderlichen Materialien, sowie die Gebarung mit diesen (Materialverwaltung im engeren Sinn), d.i. die Übernahme der eingelieferten Materialien, ihre Verwahrung, Evidenzhaltung,… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia